Überspringen zu Hauptinhalt
Herzog-Friedrich-Str. 6 a | 83278 Traunstein +49 861 9096115 0

Berufspraktikum

Im Anschluss an die zweijährige Hauptausbildung erfolgt in der Regel ein zwölfmonatiges Berufspraktikum in einer Praxiseinrichtung. Dieses wird von der Fachakademie für Sozialpädagogik begleitet und bereitet Sie bestmöglich und fachgerecht auf die Berufspraxis vor.

Fachpraktischer Teil

Grundlage für das Berufspraktikum ist ein bestehender Praktikumsvertrag mit einer von Ihnen gewählten Praktikumsstelle, welche von der Fachakademie genehmigt wird. Vor Ort haben Sie in Form einer Praxisanleitung stets eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner für sämtliche Anliegen im Arbeitsalltag. Darüber hinaus werden Sie fachlich auch durch unsere Lehrkräfte der Fachakademie betreut. Es finden regelmäßig einzelne Seminartagen an der Fachakademie statt. Im Laufe des Jahres verfassen Sie einen Praktikumsbericht und eine Facharbeit. Die Note der Facharbeit wird im Abschlusszeugnis separat aufgeführt.

Voraussetzungen

In das Berufspraktikum darf nur eintreten, wer innerhalb der vergangenen drei Jahre den an die Hauptausbildung anschließenden ersten Prüfungsabschnitt bestanden hat.

Supervision

Für Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten unserer Fachakademie ist Supervision ein fester Bestandteil der Ausbildung im Berufspraktikum.
Unter professioneller Begleitung von Bianca Geschwinder eröffnet Supervision die Chance, in kleinen vertrauten Gruppen eigene Erfahrungen aus der beruflichen Praxis auszutauschen und zu reflektieren. Durch die Arbeit mit anschaulichen Methoden erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Anregungen zur professionellen persönlichen Weiterentwicklung.

Prüfungen

Das Berufspraktikum endet mit dem zweiten Prüfungsabschnitt in Form einer

  • praktischen Prüfung in der von Ihnen gewählten Einrichtung (100-140 Minuten) und einem
  • Colloquium vorwiegend zur praktischen pädagogischen Arbeit und zu Kenntnissen aus dem Fach Recht und Organisation (30 Minuten)

Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss des Berufspraktikums wird die Berufsbezeichnung

„Staatlich anerkannte Erzieherin (Bachelor Professional in Sozialwesen)

oder

„Staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen)

verliehen.

An den Anfang scrollen