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Berufsanerkennungsjahr

Im Anschluss an die zweijährige Hauptausbildung erfolgt in der Regel ein Berufspratikum von zwölf Monaten in einer Praxiseinrichtung. Dieses ist von der Fachakademie für Sozialpädagogik begleitet und bereitet Sie bestmöglich und fachgerecht auf die Berufspraxis vor.

Fachpraktischer Teil

Grundlage für das Berufsanerkennungsjahr ist ein bestehender Praktikumsvertrag mit einer von Ihnen gewählten Praktikumsstelle, welcher von der Fachakademie genehmigt wird. Vor Ort haben Sie in Form einer Praxisanleitung stets einen Ansprechpartner für sämtliche Anliegen im Arbeitsalltag. Darüber hinaus werden Sie fachlich auch durch unsere Lehrkräfte der Fachakademie betreut. Es finden regelmäßig einzelne Seminartagen an der Fachakademie statt. Im Laufe des Jahres erstellen Sie einen Praktikumsbericht und eine Facharbeit.

Voraussetzungen

In das Berufspraktikum darf nur eintreten, wer innerhalb der vergangenen drei Jahre den an die Hauptausbildung anschließenden ersten Prüfungsabschnitt bestanden hat.

Supervision

Für Berufspraktikanten*innen unserer Fachakademie ist Supervision ein fester Bestandteil der Ausbildung im Berufsanerkennungsjahr.
Unter professioneller Begleitung von Renate Herrmann-Müller eröffnet Supervision die Chance, in kleinen vertrauten Gruppen eigene Erfahrungen aus der beruflichen Praxis auszutauschen und zu reflektieren. Durch die Arbeit mit anschaulichen Methoden erhalten die Teilnehmer*innen Anregungen zur professionellen persönlichen Weiterentwicklung.

Prüfungen

Das Berufspraktikum endet mit dem zweiten Prüfungsabschnitt in Form einer

  • praktischen Prüfung in der von Ihnen gewählten Einrichtung (100-140 Minuten) und einem
  • Colloquium vorwiegend zur praktischen pädagogischen Arbeit und Kenntnisse aus dem Fach Recht und Organisation (30 Minuten)

Abschluss

Nach erfolgreichem Abschluss des Berufspraktikums wird die Berufsbezeichnung

„Staatlich anerkannte*r Erzieher*in

(Bachelor Professional in Sozialwesen)

verliehen.

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