Sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ)
Das sozialpädagogische Einführungsjahr (SEJ) ist ein beruflicher Vorbildungsweg für die Ausbildung. In diesem Jahr werden Ihnen grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten zur pädagogischen Mitarbeit in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, insbesondere bei der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im Vorschulalter oder im frühen Schulalter vermittelt. Die Praxis und die theoretische Begleitung sind hier eng miteinander verbunden, um Sie optimal in Ihrer Ausbildung zu unterstützen.
Ablauf
Das Sozialpädagogische Einführungsjahr verläuft in Vollzeit und dauert in der Regel ein Jahr.
Es ist gegliedert in einen fachpraktischen Ausbildungsteil in einer Praktikumseinrichtung (60%) und einen theoretischen, schulischen Unterrichtsteil an der Fachakademie für Sozialpädagogik (40%).
Fachpraktischer Teil
Im Sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) sind Sie ein Jahr lang im wöchentlichen Wechsel in einer Praxis-Einrichtung im Einsatz. Vor Ort ist die Anleitung der Einrichtung Ihr Ansprechpartner. Darüber hinaus werden Sie von unseren Lehrkräften durch den theoretischen Unterricht an der Fachakademie für Sozialpädagogik begleitet und betreut.
Rechtliche Grundlage der Ausbildung ist Ihr Ausbildungsvertrag mit einer Praktikumsstelle. Dieser wird um einen Schulvertrag mit der Fachakademie für Sozialpädagogik des Diakonischen Werks Traunstein e.V. ergänzt. Sie suchen sich eigenständig Ihre Praxisstelle und schließen mit dem jeweiligen Träger einen Praktikumsvertrag ab, in dem sowohl die Arbeitszeit (30-40 Std./Woche) als auch Ihre Praktikumsvergütung individuell vereinbart wird. Dabei ist zu beachten, dass die Praktikumsstelle den in der gültigen Fachakademieordnung (FakO) Voraussetzungen entspricht und dass die Anleitung der Praktikanten durch eine Fachkraft sichergestellt ist. Wir empfehlen für das Soziale Einführungsjahr einen Einstieg in eine Kindertagesstätte, einen Kindergarten oder Hort. In der Hauptausbildung lernen Sie weitere Bereiche kennen. Als Praktikumsstellen sind jedoch grundsätzlich Förderschulen und folgende Einrichtungen möglich:
a) Kindertageseinrichtungen nach Art. 2 Abs. 1 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetztes (BayKiBiG)
b) Heime, die eine Betriebserlaubnis nach §45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) besitzen oder dieser nach § 45 Abs. 1 Satz 2SGB VIII nicht bedürfen
- Tagesstätten für Kinder mit heil- und sonderpädagogischem Förderbedarf
- Heime für Kinder bis zur Beendigung der Vollzeitschulpflicht
- Heime für schulentlassene Minderjährige und junge Volljährige z.B. Jugendwohnheime
- Heime bei Förderschulen
- Erholungs- und Kurheime
- Einrichtungen der Jugendarbeit
- Schülerheime und Tagesheimschulen, die nach den Bestimmungen des BayEUG der Schulaufsicht unterliegen
- Ganztagesschulen
- Schulvorbereitende Einrichtungen
- Einrichtungen der offenen und stationären Behindertenhilfe
Die Praktikumsvergütung kann von Einrichtung zu Einrichtung variieren. Von der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Fachakademien für Sozialpädagogik wird eine Vergütung von mindestens € 650,00 monatlich empfohlen (Stand: 18.04.2024). Die Fachakademie prüft und genehmigt die Praktikumsstelle entsprechend.

Theoretischer Teil
Der theoretische Unterricht des Sozialpädagogischen Einführungsjahres (SEJ) findet an unserer Fachakademie für Sozialpädagogik in Blöcken statt. Sie erhalten hierzu rechtzeitig vor Beginn eine Einteilung der Kurse und die Termine für Ihre Praktikumsblöcke.
Stundentafel
| Pflichtfächer | Wochenstunden / Jahr |
| Pädagogik und Psychologie | 4 |
| Deutsch und Kommunikation | 2 |
| Englisch | 1 |
| Recht und Verwaltung | 1 |
| Musik- und Bewegungspädagogik | 2 |
| Kunst- und Werkpädagogik | 2 |
| Naturwissenschaft und Gesundheit | 1 |
| Religionspädagogik und ethische Erziehung | 1 |
| Praxis- und Methodenlehre mit Kleinstkindpädagogik | 5 |
| Summe | 19 |
Aufnahmebedingungen
- Mittlerer Schulabschluss (Mittlere Reife)
- Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das nicht älter als drei Monate sein darf und welches ausweisen muss, dass eine gesundheitliche Eignung für den Erzieherberuf gegeben ist
- Ausschluss von Tatsachen, die die Bewerberin oder der Bewerber als für den Erzieherberuf als ungeeignet erscheinen lassen
Kosten
Als private, staatlich anerkannte Fachakademie sind die Kosten für einen Studienplatz durch staatliche Zuschüsse abgedeckt. Deshalb wird kein Schulgeld erhoben.
- Bei der Aufnahme wird einmalig eine Verwaltungspauschale von € 20,00 erhoben.
Für besondere Aufwände (z.B. Office-Programme, Kopiergeld, Verbrauchs- und Arbeitsmittel) wird im Sozialpädagogischen Einführungsjahr ein monatlicher Beitrag von € 10,00/Monat erhoben.
Bewerbung
Ihre Bewerbung für das Sozialpädagogische Einführungsjahr (SEJ) nehmen wir jeweils ab Beginn des neuen Studienjahres für das darauffolgende Ausbildungsjahr an.
- Bewerbungsanschreiben mit Adresse und Telefonnummer
- Tabellarischer Lebenslauf mit Unterschrift
- Kopien der zuletzt erhaltenen Zeugnisse
- Ggf. Beurteilungen/Bestätigungen über ehrenamtliche Tätigkeiten und Erfahrungen im sozialpädagogischen Bereich
- Ggf. Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Wenn Sie ein Beratungsgespräch wünschen, können Sie uns gerne unter +49 861 9096115-0 erreichen.








